ACX Diashow XL 2 13.0.2

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historia wersji

  • Wersja 13.0.2 opublikowany na 2016-02-02
    wiele aktualizacji i poprawek
  • Wersja 1.1 opublikowany na 2006-11-15
    Drobne błędy naprawiono liczne poprawki i poprawki interfejsu

Szczegóły programu

Eula

Umowa licencyjna użytkownika końcowego – Umowa licencyjna użytkownika końcowego

Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es verffentlicht, vervielfltigt bzw. genutzt wird. W MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend 'Lizenzgeber' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschlielich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgefhrten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehal werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Instalacja Der Lizenzgeber weist Sie ausdrcklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmanahme sollte auch bei der Instalacja dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Instalacja sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Instalacja neu zu starten. Darber hinaus ist es empfehlenswert in regelmigen Abstnden Datensicherungen durchzufhren. 2. Gewhrleistung / Haftung Eine Gewhrleistung fr eine fehlerfreie Funktionalitt des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht bernommen. Der Lizenzgeber bernimmt keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet fr einen vorstzlich und/oder grob fahrlssig herbeigefhrten Schaden unbeschrnkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber fr alle darauf zurckzufhrenden Schden ohne Beschrnkung. Bei leichter Fahrlssigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, fr darauf zurckzufhrende Personenschden unbeschrnkt. O. Sach- und Vermgensschaden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernnftigerweise zu rechnen war. W jedem Fall beschrnkt sich die Haftung auf die Hhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebhr, Registrierungsgebhr), unabhngig davon, ob es sich um Ansprche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprche oder andere Haftungsansprche handelt. Befindet sich der Lizenzgeber whrend des Eintritts der Unmglichkeit in Verzug, so haftet er fr den durch die Unmglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschrnkung; nicht jedoch fr den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wre. W allen brigen Fllen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberhrt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschtzt. Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber drfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung w andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. A. Bedingungen fr Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart besttigt werden, bevor die Software genutzt werden kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Bercksichtigung der nachfolgenden Einschrnkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfgung gestellt wurde, vervielfltigt, verffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebhren fr die Nutzung, Verteilung, Verffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfltigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Hndlern einschlielich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfltigt werden darf, soweit keine, die blichen Entgelte fr Shareware-Programme und -Sammlungen bersteigende Betrge verlangt werden. Im Zusammenhang mit der Verffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfltigung des Programms wird ausdrcklich untersagt. B. Bedingungen fr die lizenzierte Wersja: Der Lizenzgeber gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschlieliches und persnliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugnglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; die Software ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu bertragen; die Software abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhlt durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem krperlichen Datentrger, soweit nicht die berlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernbertragung erfolgt. Bei beiden berlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulssig, insofern die Software auf einem Datentrger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kndigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet fr alle Vermgensschden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. nderungen und Aktualisierungen (Aktualizacje) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfgung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail ber Produktneuerungen informiert, insofern eine gltige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet ldt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhngig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist ist ist nicht gestattet MailOut fr den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwhnten Software-Bezeichnungen Microsoft, MS, Windows, Outlook und Outlook Express sind in den meisten Fllen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgefhrten Applikationen sind urheberrechtlich geschtzte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht berhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nchsten kommen. Sonthofen, 2015 Alle Rechte vorbehalten. Prawa autorskie 2000-2015 W MEDIACH KG