esdaS's AkkuService for Notebooks 2.0.0.6

Licencji: Bezpłatna wersja próbna ‎Rozmiar pliku: 7.46 MB
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Możliwość nadzorowania procesu ładowania akumulatora do notebooka i demontażu zasilacza w odpowiednim momencie daje narzędzie programowe do akkusu esdaS dla notebooków. Dzięki temu można osiągnąć regularny cykl klatki piersiowej i rozładować. W związku z tym zwiększyć czas życia akumulatora komputera notebooka!, interactiver usługi NT ma bezpłatny regulowany suspendmode. Czy wszystkie postawy nad narzędziem w Notifikationsbereich swobodnie konfigurowalne. Komunikacja akustyczna i ostrzeżenia są wydawane w pełnym, niskim i krytycznym stanie ładowania akumulatora. Dzięki automatycznemu uruchomieniu programu usługa jest dostępna również bez ogłoszenia również w stanie zamkniętym. Użytkownik ma możliwość podjęcia decyzji, czy warunek ładowania jako wartość procentową jest wyświetlany na odpowiednio aktywnym tytule okna. Oprócz tej postawy można zdecydować, czy program konfiguracyjny o usłudze lub o rejestrze (uruchom sekcję) zostanie uruchomiony.

historia wersji

  • Wersja 2.0.0.6 opublikowany na 2007-02-11
    AkkuService untersttzt jetzt den automatischen Suspend-Mode (Ruhemodus). Das Power-Management wird modifiziert. Desweiteren wurde Fehler eleminiert. der Record wurde in der Systemsteuerungs-Option berarbeitet.
  • Wersja 2.00. opublikowany na 2005-09-01
    TempKiller unterstützt jetzt den Suspend-Mode (Ruhemodus).

Szczegóły programu

Eula

Umowa licencyjna użytkownika końcowego – Umowa licencyjna użytkownika końcowego

Lizenzvertrag fr Endbenutzer - Deutsche Fassung - fr 1 Komputer BITTE SENDEN SIE JEDES DER BEILIEGENDEN REGISTRIERUNGSFORMULARE ZURCK, DAMIT SIE DIE REGISTRIERUNGSVERGNSTIGUNGEN ERHALTEN KNNEN. HINWEIS AN DEN BENUTZER: DIES IST EIN VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND ESDAS ESPRIT DATA SOFTWARE Bodo-Norbert Gldner (esdaSO). FALLS SIE AM ENDE DES TEXTES IHR EINVERSTNDNIS ERKLREN, BEDEUTET DIES, DASS SIE MIT SMTLICHEN BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN DIESES VERTRAGES EINVERSTANDEN SIND. 1. Rechtsinhaber Bodo-Norbert Gldner - esdaS ESPRIT DATA SOFTWARE, im folgenden Rechtsinhaber genannt, ist Inhaber smtlicher, mit dem Urheberrecht verbundener Rechte, an esdaS-Software. Nicht nur die Software, sondern auch das dazugehrige Schriftmaterial ist urheberrechtlich geschtzt. 2. Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist das auf Disketten bzw. CD-ROM aufgezeichnetes oder aus dem Internet bertragenes Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung sowie sonstiges schriftliches Material incl. Computergesttzte Anleitungen, wie z.B., WinHelp- und HTML-Help-Dokumentationen. Sie werden im nachfolgenden auch als Software bezeichnet. Der Rechtsinhaber macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht mglich ist, Computer- und Firmware-Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstzlich brauchbar ist, und der Anwender sich registrieren lie. Bei Software, welche aus dem Internet bezogen wurde, handelt es sich im Regelfall um Shareware-Programme. Diese Program haben eine befristete Laufzeit von 30 Kalendertagen, wenn Sie sich nicht bei dem Rechtsinhaber registriert haben. Liegt dem Rechtsinhaber eine Registrierung vor und die Software-Nutzungsgebhr wurde entrichtet, so erhalten Sie einen Registrierungsschlssel, welcher Ihnen die Software freischaltet. Ohne vorliegende Registrierung sind Sie kein Lizenznehmer sondern nur Shareware-Anwender. W diesem Falle finden die meisten nachfolgenden Vertragspunkte keine Anwendung. Sie verpflichten sich aber, die Punkte 6 und 13ff einzuhalten. 3. Umfang der Benutzung Der Rechtsinhaber gewhrt Ihnen, im folgenden Lizenznehmer genannt, fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht im (Folgenden als Lizenz bezeichnet, die vorhande Kopiene der Software wie folgt zu nutzen: - Sie sind berechtigt, die Software auf einem einzelnen Computer (d. h. nur mit einer einzigen Zentraleinheit - Dualprocessing eingeschlossen - auch CPU genannt) zu installieren. - Bei Software, welches Template-Programme beinhaltet, wie z. B. das AutoCD-Programm von Extended AutoRUN dla płyt CD-ROM, und zum Ablauf auf mobilen Datentrgern (Disketten, CD- ROM, wiederbeschreibbare CD-ROMs, Wechselplattenmedien usw.) vorgesehen ist, kann auf diesen, wie in den jeweiligen Dokumentationen beschrieben, vervielfltigt werden. - Bei der Weitergabe von Template-Programmen hat der Empfnger dieser Program keine Vertragsbeziehung zum Rechtsinhaber. Hierfr mssen die gesetzlichen Bestimmungen gengen. 4. Besondere Einschrnkungen Den Lizenznehmer ist untersagt: - Die Software auf mehrere Komputer gleichzeitig oder mehrfach zu installieren und abzuarbeiten. - Die Software von einem Computer ber ein Netz oder einen Datenbertragungskanal auf einen anderen Computer zu bertragen. - Ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Rechtsinhabers die Software abzundern, zu bersetzen (ausgenommen ein Languagefile, welcher smtliche Texte der Software beinhaltet. Der Anwender verpflichtet sich, dem Rechtsinhaber eine Kopie dieses Texte zur Verfgung zustellen.), zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht gem. 69e UrHG zwingend gestattet ist. - Von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder schriftliches Material zu vervielfltigen. - Das schriftliche Materiał zu bersetzen oder abzundern oder vom schriftlichen Materiał abgeleitete Werke zu erstellen. - Die Weitergabe der Software an Dritte im Rahmen eines Dauerschuldverhltnisses ohne ausdrckliche vorherige Einverstniserklrung des Rechtsinhabers. 5. Inhaberschaft rechten Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem krperlichen Datentrger, auf dem die Software aufgezeichnet ist. Ein Erwerb an Rechten an der Software selbst ber die Rechte dieses Lizenzvertrages hinaus ist damit nicht verbunden. Der Rechtsinhaber behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor. 6. Vervielfltigung Die Software und das dazugehrige Schriftmaterial sind urheberrechtlich geschtzt. Soweit die Software nicht mit einem Kopierschutz versehen ist, ist Ihnen das Anfertigen einer einzigen Reservekopie nur zu Sicherungszwecken erlaubt. Sie sind verpflichtet, auf der Reservekopie den Urheberrechtsvermerk des Rechtsinhabers anzubringen bzw. ihn daran aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftlicher Material ganz oder teilweise in Ursprnglicher oder abgenderter Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen, es sei denn, dass umiera zur Herstellung der Interoperabilitt der Software mit unabhngig hiervon geschaffenen Computerprogrammen unerlsslich ist ( 69e UrHG) und die dafr erforderlichen Informationen nach vorhergehender Anfrage beim Rechtsinhabers (die Adresse des Rechtsinhabers entnehmen Sie bitte der WINDOWS-Hilfe, unter dem Kapitel Shareware-Hinweis) nach angemessener Zeit nicht zugnglich gemacht worden sind. 7. bertragung des Benutzungsrechts und Weitergabe der Software Ungeachtet der anderen Bestimmungen in diesem Lizenzvertrag gilt fr die bertragung des Benutzungsrechtes folgendes: - Ein Verschenken und/oder Verleihen der Software ist ausdrcklich untersagt. - Ein Vermieten der Software ist ausdrcklich untersagt. - Jegliche Weitergabe im gewerblichen und privaten Rahmen ist ausdrcklich untersagt. - Jegliche sonstige Weitergabe ist nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Rechtsinhaber erlaubt. Dieser kann seine Zustimmung auch bei wichtigen Grnden versagen. 8. Dauer des Vertrages Es gelten folgende Bestimmungen fr die Dauer dieses Lizenzvertrages: - Der Vertrag luft auf unbestimmter Zeit. Er endet gem den nachfolgenden Bedingungen. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Original-Disketten bzw. CD-ROM-y und alle Kopien der Software einschlielich etwaiger abgenderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten. - Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er die Software entgegen der Bestimmungen unter Ziffer 7 an Dritte bergibt, bertrgt, verschenkt, vermietet oder verleiht. - Das Recht des Lizenznehmers erlischt ebenso, wenn er eine weitere Bedingung dieses Vertrages verletzt. - Dieser Lizenzvertrag kann durch den Rechtsinhaber, bei grobfahrlssigen und/oder vorstzlichen Handelngen gegen diesen Nutzungsvertrag oder gegen den Rechtsinhaber, fristlos gekndigt werden. - Dieser Lizenzvertrag verliert - beginnend mit dem Tag des ersten Programmaufrufs - nach 30 Kalendertagen seine Gltigkeit, wenn der Anwender sich nicht nach diesem Zeitraum bei dem Rechtsinhaber registrieren lie. 9. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Rechtsinhaber macht darauf aufmerksam, dass Sie fr alle Schden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haften, die dem Rechtsinhaber aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen. 10. nderungen und Aktualisierungen Der Rechtsinhaber ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. Er ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen der Software solchen Lizenznehmern zur Verfgung zu stellen, die keine Registrierung vorgenommen haben oder die Aktualisierung noch nicht bezahlt haben. Pflegeleistungen hinsichtlich der Software bernimmt der Rechtsinhaber nur fr die jeweils aktuelle sowie die unmittelbar vorangegangene Version des Produktes. Fr ltere Produktversionen werden keine Pflegeleistungen geschuldet. 11. Gewhrleistung des Rechtsinhabers Nachfolgende Gewhrleistungsbestimmungen werden vereinbart: - Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhrleistung, wenn die Software als Shareware- Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat. - Die nachfolgenden Ziffern 11 und 12 gelten nur, wenn der Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben hat. Wenn umiera nicht der Fall ist, muss er sich wegen etwaiger Gewhrleistungsansprche an seinen Hndler wenden. - Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Software von der Spezifikation durch die Anwenderdokumentation nicht im Wesentlichen abweicht. Nach dem Stand der Technik ist es nicht mglich, Fehler in der Software vllig auszuschlieen. Eine Gewhrleistung wird daher insoweit nicht bernommen, als sich Fehler nicht oder nur unwesentlich auf die bestimmungsgeme Nutzung der Software auswirken. Der Rechtsinhaber bernimmt keine Gewhr dafr, dass die Software mit anderen vom Lizenznehmer ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. - Der Rechtsinhaber gewhrleistet, dass die Programmtrger und die Anwendungsdokumentation (ausschlielich des Internets) bei bergabe an den Lizenznehmer frei von Material- und Herstellungsmngel sind. Im Falle von Fehlern erfolgt ein kostenloser Austausch. - Falls die Software wesentlich von der Spezifikation abweicht, erfolgt nach Wahl des Rechtsinhabers kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Nachbesserung kann auch in einer Umgehung des Mangels (Obejście) odra in der Lieferung einer neuen Produkt- bzw. Programmversion bestehen, sofern die vertragsgeme Nutzung der Software hierdurch nicht wesentlich beeintrchtigt wird. - Bleibt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung endgltig erfolglos, kann der Lizenznehmer nach vorheriger Androhung und Bestimmung einer Nachfrist die anteilige Herabsetzung der Lizenzgebhr oder die Rcktritt dieses Lizenzvertrages verlangen. - entfllt Eine Gewhrleistung, sofern der Lizenznehmer die Software entgegen den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nutzt, ndert oder erweitert, es sei denn, der Lizenznehmer weist nach, dass diese Benutzung, nderung oder Erweiterung fr den gergten Mangel nicht urschlich war. - Im kaufmnnischen Handelsverkehr ist jede Gewhrleistung ausgeschlossen, soweit Mngel nicht unverzglich nach deren Entdeckung - offensichtliche Mngel bis sptestens 7 Tage nach Lieferung - in schriftlicher Form gergt werden. Diese Rge muss einen behaupteten Fehler ausreichend spezifizieren und beschreiben, so dass Nachbesserung oder Workaround mglich werden. - Die Gewhrleistungsfrist betrgt sechs Monate mit bergabe der Programmtrger bzw. mit bergabe des Registrierungsschlssels, falls die Software aus dem Internet geladen wurde. 12. Okręg wyborczy Haftung Nachfolgende Haftungsbestimmungen werden vereinbart: - Der Rechtinhaber bernimmt keine Haftung, wenn die Software als Shareware-Programm eingesetzt wird, und der Anwender sich nicht registriert hat. - Die nachfolgende Ziffer 12 gilt nur, wenn der Lizenznehmer die Software direkt beim Rechtsinhaber erworben hat. Wenn umiera nicht der Fall ist, muss er sich wegen etwaiger Schadensersatzansprche aus dem Kaufvertrag bis auf Produkthaftungsansprche direkt an seinen Hndler wenden. - Zum Ersatz von Schden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Rechtsinhaber nur bei Vorsatz under Fahrlssigkeit verpflichtet. Diese Beschrnkung gilt nicht bei anfnglicher Unmglichkeit, nachtrglicher, zu vertretener Unmglichkeit, auch nicht bei Verzug, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei Schden, die auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. - Fr entgangenen Gewinn, Verlust von Daten und hieraus folgenden Schden wird nicht gehaftet, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz, grober Fahrlssigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften, die sich auf das Risiko derartiger Schden beziehen. Der Lizenznehmer besttigt durch Annahme dieses Lizenzvertrages, dass der Rechtsinhaber keine Zusicherungen, die ber diesen Vertragstext hinausgehen, abgegeben hat. - Etwaige Schadensersatzansprche sind der Hhe nach auf solche Schden begrenzt, mit deren mglichem Eintritt bei der Lieferung der Software nach dem Rechtsinhaber, zu diesem Zeit bekannten Umstnden vernnftigerweise zu rechnen war. - Unabhngig von sonstigen Haftungsbeschrnkungen dieser Vereinbarung, wird die Haftung des Rechtsinhabers, auf den Betrag der fr die jeweilige Software, durch den Lizenznehmer zu zahlender Lizenzgebhr, beschrnkt. - Soweit Schadensersatzansprche nach den vorstehenden Abstzen ausgeschlossen sind, umfasst dieser Ausschluss auch Ansprche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprche gegen Mitarbeiter des Rechtsinhabers. - Schadensersatzansprche verjhren nach den gesetzlichen Vorschriften, sptestens jedoch mit dem Ablauf eines Jahres der bergabe der Software bzw. des Registrierungsschlssels an den Lizenznehmer. 13. Shareware-Anwender Jeśli użytkownik ma status użytkownika shareware, nie ma żadnych praw w odniesieniu do wydajności i odpowiedzialności ze strony podmiotu praw autorskich do oprogramowania. Możesz rozpowszechniać oprogramowanie bezpłatnie i całkowicie (wersja konfiguracjna). Koszt trger danych i wysyłki można obliczyć. Muszą one jednak odpowiadać wartościom handlowym. Użytkownicy shareware są definiowani jako punkty umowy 14 i 15. 14. Miejsce jurysdykcji W zakresie, w jakim zgodnie z 38 ZPO, wszelkie spory wynikające z lub w związku z niniejszą licencją między podmiotami praw a licencjobiorcą są uzgadniane przez wyłączną jurysdykcję sądu rejonowego Mlheim an der Ruhr. Bez uszczerbku dla tego podmiot praw autorskich jest uprawniony do wniesienia powództwa lub wszczęcia innego postępowania sądowego w ogólnym miejscu jurysdykcji licencjobiorcy. Miejscem jurysdykcji dla pełnych kupców jest Mlheim an der Ruhr. 15. inne umowy Jeżeli jedno lub więcej postanowień niniejszej Umowy, które podlegają prawu Republiki Federalnej Niemiec, będzie lub stanie się nieskuteczne, nie będzie w stanie tego zrobić zgodnie z innymi postanowieniami. Ponadto odsyłamy do naszych Ogólnych Warunków Handlowych (OWH), które licencjobiorca otrzymuje na żądanie. Przepis niezdolny zastępuje się przepisem, który najlepiej odpowiada znaczeniu i celowi niewłaściwego świadczenia. Dotyczy to odpowiednio przypadku Lcke.