Hit-Recorder jest najprostszym sposobem na uzyskanie bezpłatnych i legalnie tysięcy plików muzycznych w jak najkrótszym czasie. Dzięki automatycznemu przyjęciu wielu internetowych stacji radiowych twoja muzyka zbiera się automatycznie; Hit-Recorder trwa do 20 rekordów w tym samym czasie co MP3, OGG, WAV lub WMA i zapisać te rekordy na hdd, usb-stick, iPod / iPhone, PlayStation Portable, PDA lub smartphone. Więc masz sto MP3 na dysku po kilku godzinach, bez korzystania z niejasnych sieci udostępniania plików. Ale to nie wszystko! Filtr dba o utwory ulubionego artysty, a harmonogram oferuje możliwość nagrywania określonego programu. Edytuj nowe utwory za pomocą profesjonalnego edytora audio, twórz płyty CD z muzyką lub danymi, kopiuj je na pamięci USB, iPodze / iPhonie lub PlayStation Portable. Użyj RIPPER CD, aby zgrać dowolną liczbę ścieżek audio z płyt CD do MP3, OGG lub WMA na dysk twardy; oczywiście z pełnym Title-Detection (obsługa CDDB), konwersji plików z Audio-Converter. Użyj Menedżera podcastów, aby otrzymywać darmowe podcasty z Internetu i kopiować je za pomocą Music2go Assistant na dysk, USB, iPod / iPhone ... Najlepsze: z Hit-Recorder jesteś absolutnie mobilny! Hit-Recorder można zainstalować bezpośrednio na pamięci USB, dzięki czemu zawsze można i wszędzie załadować i administrować muzyką do kija; nawet na iPoda / iPhone i PlayStation Portable!
historia wersji
- Wersja 6.9.0.0 opublikowany na 2020-03-09
Obsługa do 10000 stacji, IntelliCache, DVD Ripper, Audio Recorder, Copy to Bluetooth i urządzenia podczerwieni, nowy design
- Wersja 2.2.0.0 opublikowany na 2007-04-26
Obsługa do 8000 stacji, Podcast Manager, IntelliCache, WMA-Streaming i nagrywania, music2go Assistant, PreSave, Quickrecord
Szczegóły programu
Eula
Umowa licencyjna użytkownika końcowego – Umowa licencyjna użytkownika końcowego
Endkunden-Lizenzvertrag
1 VERTRAGSGEGENSTAND
Dem Lizenznehmer wird von der concept/design GmbH (nachfolgend concept/design genannt) weder eine ausschlieliche noch eine bertragbare Lizenz zur Nutzung dieser Software zu den Bedingungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages gewhrt. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Software und die dazugehrigen Unterlagen und Dokumentationen entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen. concept/design ist alleinige und ausschlieliche Eigentmerin/Inhaberin smtlicher an der Software, den dazugehrigen Unterlagen und Dokumentationen bestehenden Rechte. Der Lizenznehmer erhlt auer den hier geregelten Nutzungsrechten keine weiteren Rechte an der Software.
2 LIZENZAUSBUNG
Der Lizenznehmer darf die Software zur selben Zeit nur auf einem Komputer einsetzen. Eine physikalische bertragung ist zulssig, jedoch keinesfalls eine elektronische, z.B. innerhalb eines Netzwerkes.
Der Lizenznehmer darf von der Software lediglich eine einzige Kopie ausschlielich zu Sicherungszwecken anfertigen. Dem Lizenznehmer ist es strikt untersagt, irgendwelche Eingriffe in die Software vorzunehmen, insbesondere, sie zu ndern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekom depilieren oder abgeleitete Werke zu erstellen. Bei einem Versto gegen die vorstehenden Unterlassungsverpflichtungen entfallen nicht nur smtliche Gewhrleistungsansprche, sondern der Lizenznehmer hat jeden fr Versto unter Ausschluss des Fortsetzungszusammenhanges an concept/design eine Vertragsstrafe in Hhe von
5.000,00 EUR (fnftausend) zu zahlen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprchen durch koncepcji / projektowania bleibt hiervon unberhrt. Unabhngig von der Vertragsstrafe und der Geltendmachung von Schadensersatz wird concept/design bei einem Versto gegen die vorstehenden Bestimmungen das erteilte Nutzungsrecht widerrufen, ohne dass der Lizenznehmer einen Anspruch auf Rckerstattung der geleiste
3 SCHUTZRECHTE
Der Lizenznehmer erkennt die Rechte von concept/design an der Software und den entsprechenden Dokumentationen (insbesondere Patente, Urheber- und daraus resultierende Verwertungsrechte, Leistungsschutzrechte, Warenzeichen, Geschftsgeheimnisse) uneingeschrnkt an. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, diese Rechte zu beachten, zu wahren und sich so zu verhalten, dass Beeintrchtigungen oder Verletzungen dieser Rechte durch ihn oder Dritte -soweit diese durch berer ihn in den Besitz der Software gelangt sind- vermieden b. durch koncepcji / projektowania verfolgt werden knnen.
4 OPROGRAMOWANIE AKULISIERUNGEN
koncepcja/projekt kann jederzeit -ohne hierzu jedoch verpflichtet zu sein- die Software aktualisieren bzw. 19.00. Aktualisierte und/oder vernderte Versionen der Software unterliegen den Bestimmungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages. Der Lizenznehmer hat nur bei Durchfhrung der Registrierung einen Anspruch auf Erhalt der aktualisierten/vernderten Version der Software und nur insoweit er die jeweils dafr festgelegte weitere Lizenzgebhr entrichtet.
5 GEWHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Die Software ist getestet und weist die in der Kurzdokumentation beschriebenen Funktionen auf. koncepcja/projekt bernimmt keine Gewhr fr die Eignung der Software bezglich der beabsichtigten VAuf. koncepcja/projekt bernimmt keine Gewhr fr die Eignung der Software bezglich der beabsichtigten Verwendung des Lizenznehmers.
koncepcja/projekt bernimmt bezglich der berlassung von Alpha-, Beta-, Test-und Pilot-Versionen oder anderen nicht finalisierten Versionen keinerlei Haftung und Gewhrleistung. Bei der Nutzung solcher noch nicht finalisierter Versionen knnen Fehlfunktionen und/oder Datenverluste auftreten. Dem Lizenznehmer sind diese Risiken bekannt und er akzeptiert sie auch. Die Nutzung derartiger Software-Versionen erfolgt auf eigene Gefahr des Lizenznehmers und unterliegt einem vollstndigen Gewhrleistungs- und Haftungsausschluss, was der Lizenznehmer ausdrcklich zur Kenntnis genommen und auch akzeptiert hat. Solche Software-Versionen drfen einzig und ausschlielich zu Testzwecken genutzt werden.
Offensichtliche Mngel der Software hat der Lizenznehmer sptestens innerhalb von 8 (acht)Tagen nach Erhalt der Software gegenber seinem Vertragshndler oder concept/design anzuzeigen. Versteckte Mngel der Software sind unverzglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Auf Anforderung wird der Lizenznehmer die Software originalverpackt und kostenfrei an den Vertragshndler bzw. koncepcji/projektu senden.
Bei Mngeln, die eine Nutzung der Software wesentlich beeintrchtigen, wird concept/design entweder den Mangel beseitigen oder Ersatz liefern. Der Lizenznehmer kapelusz nur dann einen Anspruch auf Minderung bzw. Rcktritt, wenn der Mangel nicht innerhalb einer schriftlich gesetzten und angemessenen Nachfrist von mindestens 30 (dreiig) Tagen beseitigt wurde.
O. Vorsatz und grobe Fahrlssigkeit haftet concept/design uneingeschrnkt. Eine Haftung fr indirekte Schden, insbesondere entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Der Lizenznehmer wird sich gegen etwaige Schden durch Datenverluste durch regelmiges Speichern seiner Daten schtzen.
Soweit der Lizenznehmer die seitens concept/design angebotenen und online zur Verfgung gestellten Softwareaktualisierungen nicht in Anspruch nimmt, kann er sich im Rahmen der Gewhrleistung und Haftung nicht auf einen etwaigen Mangel berufen, soweit dieser etwaige Mangel durch die online zur Verfgung gestellten Softwareaktualisierungen htte beseitigt werden knnen.
6 BEENDIGUNG DES LIZENZVERTRAGES
Verstt der Lizenznehmer gegen wesentliche Pflichten dieses Endkunden-Lizenzvertrages, so kann ihm concept/design die Nutzung der Software fr die Zukunft untersagen. Ferner kann koncepcji / projektowania w einem solchen Fall die Rcksendung der Software nebst Sicherungskopie oder aber die Vernichtung der Software nebst Sicherungskopie durch den Lizenznehmer nebst diesbezglicher schriftlicher Erklrung des Lizenznehmers verlangen.
7 ALLGEMEINES
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Lizenznehmer Vollkaufmann ist, gilt Detmold als vereinbarter Gerichtsstand.
nderungen und/oder Ergnzungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages bedrfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen und bereinstimmenden Willenserklrungen beider Vertragsparteien.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Endkunden-Lizenzvertrages unwirksam/nichtig sein oder werden, so berhrt das die Wirksamkeit der brigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame/nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzen, die dem Regelungsinhalt der unwirksamen/nichtigen Bestimmung am ehesten entspricht.