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- Wersja 6.0.0.3355 opublikowany na 2009-09-21
Umowa licencyjna użytkownika końcowego – Umowa licencyjna użytkownika końcowego
Nutzungs- und Geschäftsbedingungen
für die Oprogramowanie Hulbee Desktop Professional
1. Vertragsschluss
1. Die Software Hulbee Desktop Professional - nachfolgend Software genannt - steht für Sie zum Pobierz bereit. Durch Anklicken von Hulbee Desktop Professional erhalten Sie die Möglichkeit, zum Pobierz oprogramowanie der. Sie dürfen die Software nur herunterladen und installieren, wenn sie diesen Nutzungs- und Geschäftsbedingungen ausdrücklich zugestimmt haben. Die gleichen Bedingungen gelten, soweit Sie die Software nicht per Download, sondern durch Lieferung erhalten.
2. Widerrufsrecht
1. Soweit Sie die Software nicht für Ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beziehen, haben Sie ein Widerrufsrecht. Innerhalb der Widerrufsfrist können Sie Ihre Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rückübersendung eines überlassenen Datenträgers mit dazu gehörigem Materiał widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung und beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist genügt das rechtzeitige Absenden des Widerrufs oder des Datenträgers mit dem zugehörigen Materiał. Allerdings erlischt das Widerrufsrecht vorzeitig bei Software, die zum Pobierz zur Verfügung gestellt wird, mit Beginn des Herunterladens der Software.
Der Widerruf ist zu richten an:
Fa. Hulbee AG
Hauptstrasse 137 E
CH-8274 Tägerwilen
Tel.: 0041 71 6300892
Faks: 0041 71 6331028
E-mail: [email protected]
2. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit ggf. Wertersatz geleistet werden. Umiera gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf eine Prüfung –wie sie etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Software nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, był deren Wert mindert. Paketversandfähige Datenträger sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Software der bestellten entspricht und wenn der Preis der Preis der zu sendenden Software einen Betrag von EUR 40,- nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zepunktit des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Oprogramowanie ist auf allen Datenträgern, auf die sie kopiert wurde, zu löschen.
3. Vervielfältigungsrechte
Sie dürfen die Oprogramowanie vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung der Software notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die auf das Pobierz folgende Installation der Software auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher. Darüber hinaus dürfen Sie eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Weitere Vervielfältigungen dürfen nicht vorgenommen werden.
4. Mehrfachnutzungen und Netzwerkeinsatz
Sie dürfen die Software auf jeder Ihnen zur Verfügung stehenden Hardware und damit auch auf mehreren Hardwarestationen einsetzen, soweit die Software ausschließlich von Ihnen selbst genutzt wird oder aber die Software auf einer einzigen Workstation einsetzen, so dass die Software von mehreren Personen auf dieser einen Workstation benutzt wird. Eine Instalacja und Nutzung auf mehr als nur einer Hardware, die von verschiedenen Personen gleichzeitig benutzt wird, ist nicht zulässig.
Wenn Sie die Oprogramowanie w einem Netzwerk installieren möchten, müssen Sie für jede Workstation, die über das Netzwerk auf die Software zugreift, eine eigene Softwarelizenz erwerben. Umiera gilt unabhängig davon, ob der Zugriff gleichzeitig oder zu verschiedenen Zeiten erfolgt.
5. Lizenzierung und Datenschutz
Bevor Sie die Oprogramowanie nutzen können, muss diese lizensiert werden. Durch Eingabe der Lizenznummer erzeugen Sie eine Installationsnummer, welche an die Hardware gebunden ist. Dann erhalten Sie einen Aktivierungskode, mit dem Sie den Lizensierungsvorgang abschließen müssen.
Da Sie einen Service von Hulbee AG in Anspruch nehmen, werden Sie uns Ihre Kontakt-, Verrechnungs-, und Kreditkarten-Daten miteilen. Diese Informationen sowie ergangener E-Mailverkehr werden elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages notwendig ist.
Die Kontaktdaten und die Kommunikation werden Ihrem Kontenprofil zugeordnet. Wir geben erforderliche Kontaktdaten verlässliche Vertragspartner nur dann weiter, wenn es zum Erbringen einer geforderten Leistung oder zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
Die Hulbee AG gibt niemals Kundendaten für Marketingzwecke an Dritte weiter, auch nicht, damit Produktinformationen an Sie gesendet werden können, von denen angenommen wird, dass diese für Sie von Interesse sein könnten. Wir verkaufen keine Kundendaten an Dritte. Ebenso geben wir keine E-Mail Adressen dritte weiter.
6. Weitergabe der Oprogramowanie
Sie dürfen die Software einschließlich eventuell Ihnen vorliegender Unterlagen auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken, vorausgesetzt, der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der vorliegenden Vertragsbedingungen auch Ihnen gegenüber einverstanden.
Hierbei müssen Sie dem neuen Anwender sämtliche Programmkopien einschließlich ggf. vorhandener Sicherungskopien übergeben oder die nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt Ihr Recht zur Softwarenutzung. Sie dürfen die Software Dritten nicht überlassen, wenn der begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen, insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen.
7. Dekompilierung und Programmänderungen
1. Die Rückübersetzung eines überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer Programmänderung sind grundsätzlicht nichul zulässig, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegen stehen.
2. Die Entfernung eines Kopierschutzes oder ähnlicher Schutzmechanismen ist nur zulässig, sofern durch diesen Schutzmechanismus die störungsfreie Programmnutzung beeinträchtigt oder verhindert wird.
3. Sofern umrzeć unter Ziff. 1 genannten Handelngen aus gewerblichen Gründen vorgenommen werden, sind sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen interoperablen Programms unerlässlich sind und die notwendigen Informationen hierzu auch noch nicht veröffentlicht wurden oder sonst wie zugänglich sind, etwa beim Hersteller erfragt werden können.
4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
8. Mängelansprüche
1. Mängel der gelieferten Software (Sach- und Rechtsmängel) unterliegen einer Mängelhaftungsfrist von einem Jahr (beginnend mit der Ablieferung bzw.dem Download), soweit Sie Kaufmann oder eine juristische Person bzw. ein der juristischen Osoba gleichgestelltes Unternehmen sind. Ansonsten gelten gesetzlichen Verjährungsfristen. Dies geschieht nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder der Lieferung einer mangelfreien Software (Ersatzlieferung).
2. Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, können Sie nach Ihrer Wahl den Kaufpreis herabsetzen (mindern), vom Vertrag zurücktreten, Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Hierbei sind die Ausführungen in diesem Vertrag zur Haftung zu berücksichtigen.
3. Vom einem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist erst auszugehen, wenn der Hulbee AG hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
9. Okręg wyborczy Haftung
1. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Grossbay, einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die Hulbee AG unbeschränkt.
2. Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet die Hulbee AG unbeschränkt nur bei Vorsatz under Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die Hulbee AG nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit nach Abs. 3 dieser Haftungsklausel.
3. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Hulbee AG nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung der Kardinalpflicht ist die Haftung summenmäßig beschränkt auf das Fünffache des Überlassungsentgeltes sowie auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
4. Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
5. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10. Untersuchungs- und Rügepflicht
Soweit Sie Kaufmann bzw. juristische Person oder einer juristischen Person gleichgestellt sind, müssen Sie die erhaltene Software einschließlich evtl. Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere im Hinblick auf Vollständigkeit sowie der Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen innerhalb weiterer acht Werktage schriftlich bekannt gegeben werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten. Mängel die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
11. Eigentumsvorbehalt
Die Hulbee AG behält sich das Eigentum an der überlassenen Software bis zur vollständigen Bezahlung bestehender Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis vor.
12. Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern Sie ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, kommt der Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für den Fall, dass Ihre Geschäftsbedingungen Regelungen enthalten, die im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in Ihren Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
13. Informacjepflichten
Sie sind im Falle der Weitergabe der Software verpflichtet, den Namen und die vollständige Anschrift des Erwerbers schriftlich mitzuteilen.
14. Sonstiges
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
2. Erfüllungsort ist Tägerwilen / Schweiz.
3. Die Nutzungsbedingungen und das vertragliche Verhältnis bestimmt sich nach Schweizer Recht / Kanton Thurgau, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4. Gegenüber kaufmännischen Kunden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt Frauenfeld / Schweiz als vereinbarter Gerichtsstand.
5. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, więc berührt umiera nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Teilnichtigkeit führt nicht zur Nichtigkeit des gesamten Regelwerks.
15. Wsparcie
Portal Besuchen Sie unser http://www.hulbee.com um Unterstützung zu erhalten.
Szczegóły programu
- Kategorii: Sieć & Internet > Narzędzia wyszukiwania/odnośnych
- Wydawca: Hulbee AG
- Licencji: Bezpłatna wersja próbna
- Cena: N/A
- Wersja: 6.0.0.3355
- Platformy: windows