Safer Work 1.2

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Safer Work aktywuje ochronę komputera poprzez umieszczanie na białej liście. Safer Work włącza zasady ograniczeń oprogramowania systemu Windows. Ograniczenia te uniemożliwiają wykonywanie wszystkich programów, które nie znajdują się na białej liście. Dzięki temu sprzęt PC może być używany przede wszystkim do jego pierwotnego zadania: do wykonywania żądanego oprogramowania. Dlatego safer work jest idealny dla wszystkich komputerów z systemem Windows, które są używane w firmach, w szkołach i oczywiście w domu na prywatnym komputerze. Oprogramowanie jest bezpłatne do użytku prywatnego, firmy i szkoły wymagają płatnej licencji. Nielicencjonowane oprogramowanie aktywuje ochronę komputera dla wszystkich użytkowników. Dzięki pełnej wersji można również chronić poszczególne profile użytkowników. Ponadto ograniczenia mogą być aktywowane dla poszczególnych użytkowników, np. Od czasu systemu Windows XP (2001) system Windows zawiera funkcję umieszczania na białej liście oprogramowania o nazwie Shared Computer Kit (Steady State). Z Windows 7 (2008), to oprogramowanie białej listy funkcji firmy Microsoft został uzupełniony przez Applocker z innego rozwiązania do umieszczania na białej liście oprogramowania. Jednak w przeciwieństwie do ograniczeń oprogramowania, Applocker jest dostępny tylko w niektórych wersjach systemu Windows, na przykład w systemach Windows 10 Enterprise i Windows 10 Education. Safer Work umożliwia ochronę komputera poprzez zmiany w bazie danych rejestru. W związku z tym safer work może umożliwić ochronę komputera we wszystkich wersjach systemu Windows od systemu Windows XP, nawet w systemach operacyjnych serwera. Safer Work oferuje odpowiedni interfejs użytkownika, aby dostosować ochronę komputera na białej liście do twoich osobistych wymagań.

historia wersji

  • Wersja 1.2 opublikowany na 2018-04-11

    Umowa licencyjna użytkownika końcowego – Umowa licencyjna użytkownika końcowego



    Bezpieczniejsza praca Lizenzvertrag

    Dieser Lizenzvertrag ist ein rechtsgltiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder als natrlicher oder juristischer Person) und der Firma KUBA - EDV fr das oben bezeichnete Softwareprodukt. Indem Sie das Softwareprodukt installieren, erklren Sie sie sich mit allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags einverstanden. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das Softwareprodukt zu installieren oder zu verwenden. Das Softwareprodukt wird sowohl durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsvertrge als auch durch andere Gesetze und Vereinbarungen ber geistiges Eigentum geschtzt.

    1. Vertragsgegenstand

    Gegenstand des Vertrages ist das Computerprogramm, die Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung. Sie werden im Folgenden auch als Software bezeichnet. KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technikt mglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundstzlich brauchbar ist.

    2. Lizenzgewhrung

    KUBA - EDV gewhrt Ihnen fr die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschlieliche und persnliche Recht (im Folgenden auch als Lizenz bezeichnet), eine der Software auf einem Computer zu installieren und zu bezennut. Als Lizenznehmer drfen Sie die Oprogramowanie w formie krperlicher (d.h. auf einem Datentrger abgespeichert), von einem Computer auf einen weiteren Computer bertragen, vorausgesetzt, dass Sie zu jedem Zepunktit immer nur auf einem einzelnen Computer genutz wird*. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig.

    3. Beschreibung weiterer Rechte und Einschrnkungen

    Dem Lizenznehmer ist untersagt,
    a) ohne vorherige schriftliche Einwilligung von KUBA - EDV die Software abzundern, zu bersetzen, zurckzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren.
    b) von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu vervielfltigen, es zu bersetzen oder abzundern oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
    (c) die Software und die persnlichen Lizenzdaten Dritten zugnglich zu machen.
    d) die Copyright-Vermerke auf den Kopien der Software zu entfernen oder zu ndern.
    e) die Software zu vertreiben, zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen.
    Dem Lizenznehmer ist erlaubt, alle Rechte aus diesem Lizenzvertrag auf Dauer zu bertragen, vorausgesetzt, der Empfnger stimmt allen Bestimmungen dieses Lizenzvertrags zu. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Software nur in bereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu verwenden.

    4. Inhaberschaft rechten

    Jegliche Eigentumsrechte, einschlielich, jedoch nicht beschrnkt auf das Urheberrecht, an der und in Bezug auf die Software und jeder Kopie davon liegen bei KUBA - EDV. Alle nicht ausdrcklich eingerumten Rechte bleiben KUBA - EDV vorbehalten. Sie erhalten mit dem Erwerb einer Lizenz des Produktes nur das Recht zur Nutzung der Software gem den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. KUBA - EDV behlt sich insbesondere alle Verffentan der Software selbst ist damit nicht verbunden. KUBA - EDV behlt sich insbesondere alle Verffentlichungs-, Vervielfltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.

    5. Vervielfltigung

    Die Software und das zugehrige schriftliche Materiał sind urheberrechtlich geschtzt. Sie sind berechtigt, die fr Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendigen Kopien der Software anzufertigen. Sie sind dabei verpflichtet, auf der Sicherheitskopie den Urheberschutzvermerk von KUBA - EDV anzubringen bzw. ihn darin aufzunehmen. Ein in der Software vorhandener Urheberrechtsvermerk darf nicht entfernt werden. Es ist ausdrcklich verboten, die Software wie auch das schriftliche Materiał ganz oder teilweise in ursprnglicher oder abgenderter Form oder in mit anderer Software zusammen gemischter oder in anderer Software eingeschlossener Form zu kopieren oder anders zu vervielfltigen. Unter der Voraussetzung, dass Sie nur die Demoversion der Software weitergeben, drfen Sie die Installationsdateien beliebig oft vervielfltigen. Sie mssen jedoch stets
    exakte Kopien weitergeben und drfen diese auch nicht modifizieren. O. dieses Vervielfltigen drfen Sie keine Gebhren oder hnliches verlangen. Sie drfen das Produkt auch nicht im Zusammenhang mit anderen Produkten vertreiben und/oder vermarkten (kommerziell oder auch nicht-kommerziell), ohne vorher die schriftliche Einverstndniserklrung von KUBA - EDV eingeholt zu haben.

    6. Vertragsdauer

    Der Vertrag luft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kndigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software, alle Kopien der Software, sowie das schriftliche Material zu vernichten.

    7. Schadenersatz bei Vertragsverletzung

    KUBA - EDV macht darauf aufmerksam, dass Sie fr alle Schden auf Grund von Urheberrechtsverletzungen haften, die KUBA - EDV aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen durch Sie entstehen.

    8. nderungen und Aktualisierungen

    KUBA - EDV ist berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen. KUBA - EDV ist nicht verpflichtet, Aktualisierungen des Programms solchen Lizenznehmern zur Verfgung zu stellen, die die Software nicht bei KUBA - EDV registriert oder die Aktualisierungsgebhr nicht bezahlt haben. Jeder ergnzende Softwarecode, der Ihnen als Aktualisierung zur Verfgung gestellt wird, wird als Bestandteil der Software betrachtet und unterliegt den Bestimmungen dieses Lizenzvertrags.

    9. Gewhrleistung und Haftung von KUBA - EDV

    a) KUBA - EDV gewhrleistet gegenber dem ursprnglichen Lizenznehmer, dass zum Zeitpunkt der bergabe des Datentrgers, auf dem die Software aufgezeichnet ist, dieser unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung in Materialausfhrung fehlerfrei ist.
    b) Sollte der gelieferte Datentrger fehlerhaft sein, więc kann der Erwerber Ersatzlieferung whrend der Gewhrleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung verlangen. Er muss dazu den Datentrger, einschlielich eventuell angefertigter Sicherheitskopien und des schriftlichen Materials und einer Kopie der Rechnung/Quittung an KUBA - EDV oder an den Hndler, von dem das bez Produktogen wurde, zurckgeben.
    c) Wird ein Fehler im Sinne von Ziffer 9 b nicht innerhalb einer angemessenen Frist durch eine Ersatzlieferung behoben, so kann der Erwerber nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rckgngigmachung des Vertrages verlangen.
    d) Aus den vorstehend und unter 1 genannten Grnden bernimmt KUBA - EDV keine Haftung fr die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere bernimmt KUBA - EDV keine Gewhr dafr, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fr die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trgt der Erwerber. Das Gleiche gilt fr das die Oprogramowanie begleitende schriftliche Materiał. Ist die Software nicht im Sinne von 1 grundstzlich brauchbar, więc kapelusz der
    Erwerber das Recht, den Vertrag rckgngig zu machen. Das gleiche Recht kapelusz KUBA - EDV, wenn die Herstellung im Sinne von 1 brauchbarer Software mit angemessenem Aufwand nicht mglich ist.
    e) KUBA - EDV haftet nicht fr Schden, es sei denn, dass ein Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlssigkeit seitens KUBA EDV verursacht worden ist. Gegenber Kaufleuten wird auch eine Haftung fr grobe Fahrlssigkeit ausgeschlossen. Eine Haftung wegen eventuell von KUBA - EDV zugesicherten Eigenschaften bleibt unberhrt. Eine Haftung fr Mangelfolgeschden, die nicht von der Zusicherung umfasst sind, ist ausgeschlossen.

    10. Zustndigkeit

    Ist der Lizenznehmer Vollkaufmann, więc wird auf diesem Vertrag das Recht w der Bundesrepublik Deutschland angewendet. W diesem upadku tak wird auf diesem Vertrag das Recht in der Bundesrepublik Deutschland angewendet. W diesem Fall ist weiter die Zustndigkeit der in der Bundesrepublik Deutschland gelegenen Land- und Bundesgerichte vereinbart.

    KUBA - EDV Dienstleistungen
    Stefan Kubacki
    Graf-Gottfried-Str. 70a

    59755 Arnsberg

    Stoisko 11.04.2018

Szczegóły programu